LEISTUNGSORIENTIERTE VERGÜTUNG
Das "15. Gehalt" motiviert Wohnungsunternehmen
sind zu stetiger Effizienzsteigerung und zur Optimierung
von Reaktions- und Bearbeitungszeiten gezwungen. Diese
Erfolgsfaktoren sind in hohem Maße von Engagement
und Motivation der Mitarbeiter abhängig. Personalexperte
Robert John erläutert in einem Gastbeitrag sein
praktisch erprobtes Vergütungskonzept.
Die Einführung eines variablen, leistungsabhängigen
Vergütungssystems stellt in diesem Zusammenhang
einen wesentlichen Motivationsmotor dar. Im Gegensatz
zu früher, als das Beurteilungssystem dazu diente,
einen möglichst leistungsgerechten Lohn festzulegen,
wird es heute sehr viel umfassender eingesetzt. Erstens
ist der Wettbewerbsdruck in der Immobilienbranche gestiegen
und damit verbunden auch der Zwang zu stetiger Effizienzsteigerung
und Optimierung der Reaktions- und Bearbeitungszeiten.
Heute kann sich kein Wohnraumanbieter schlecht qualifizierte
oder unmotivierte Mitarbeiter leisten.
Zweitens hat sich die Qualifikation der Mitarbeiter
in den letzten Dekaden deutlich verbessert. Die Leistungen
und das Know-how der in der Regel gut ausgebildeten
Immobilienfachwirte müssen gezielt eingesetzt und
gefördert werden. Mittels sporadischer Überprüfungen
der Mitarbeiter lassen sich einerseits Leistungsdefizite
erkennen und andererseits die Ressourcen jedes einzelnen
optimal nutzen, einsetzen und weiterentwickeln.
Wissenschaftliche Studien belegen, dass lediglich 13%
der Mitarbeiter vollends zufrieden ihrer täglichen
Arbeit nachgehen. Fast die gleiche Anzahl, 14%, haben
die feste Absicht, das Unternehmen zu verlassen. Die
beiden o. g. Gruppen sind bei der nachfolgenden Betrachtung
sekundär, denn die Zielgruppe für das Handeln
sind diejenigen Mitarbeiter, rund 73%, die im Zweifelsfalle
eine "innere Kündigung" ausgesprochen
haben. Gehen wir von einer einfachen Zielsetzung aus:
Die Wertschöpfung der Pro-Kopf-Leistung soll nachhaltig
gesteigert werden. Die verantwortlichen Führungskräfte
müssen sich bewusst sein, worauf es bei der Erfüllung
der von ihnen verantworteten Aufgaben ankommt. Diese
Anforderungen sind in nachvollziehbare Kriterien umzusetzen,
an denen jeder gemessen wird und die idealerweise gemeinsam
mit den Mitarbeitern erarbeitet werden.
Die Leistung orientiert sich also einerseits an der
faktischen Unternehmenskultur, die wiederum Grundlage
für die Einführung der leistungsorientierten
Vergütung ist, und andererseits an den Anforderungen
aus dem Tagesgeschäft. Technische Hilfsmittel können
dabei nur unterstützend wirken.
Bis hierhin attestiert jedermann mit Sicherheit Zustimmung.
Leistungsorientierte Vergütung, kurz LOV, ist in
aller Munde, doch wie kann dieses Thema angegangen werden,
ohne dass sich die Betroffenen und der Betriebsrat ablehnend
verhalten?
Das Unternehmen profitiert vom "Über-Soll"
des Mitarbeiters
In der Regel zielen variable Vergütungssysteme
auf das berühmte 13. und 14. Gehalt. Es wird angeboten,
diese aufzugeben, denn der Mitarbeiter könne über
die Variabilität weitaus mehr an Einkommen erzielen.
Es entsteht die vielfach im Voraus zu erahnende Problemsituation.
Die Lösung liegt auf der Hand. Dem Mitarbeiter
wird der so genannte Bestandsschutz garantiert. Sein
Ist-Einkommen bleibt unberührt. Angeboten wird
das variable Einkommen als so genanntes "15. Gehalt".
Berechnungen des Deckungsbeitrags bei unseren Mandanten
aus der Wohnungswirtschaft belegen, dass dieser z.B.
im Bereich Vermietung bei durchschnittlich 8,2 Mietvertragsabschlüssen
erreicht wird. Die Mitarbeiter erzielen sogar ein Vertragsabschlussergebnis
von durchschnittlich 12,8 Verträgen. Der durchschnittliche
Output soll durch eine Leistungssteigerung von durchschnittlich
13 auf 14 erhöht werden. Dies beschert dem Unternehmen
in unserem Beispiel jährliche Mehreinnahmen in
Höhe von rund 150.000 EUR.
Der dagegen zu rechnende Personalaufwand für die
LOV liegt lediglich bei einem Fünftel, bei 27.000
EUR. Diese Vorgehensweise ermöglicht dem Unternehmen
eine große Flexibilität im Umgang mit Personalaufwendungen.
Im Sinne der tariflichen Leistungen ist die LOV eine
freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die jederzeit
modifizierbar ist. (ae)
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